Details
Professor Wolfram Cremer beantwortet Rechtsfragen von Lehrkräften. Dieses Mal: „Darf eine Lehrkraft mit ihren Schülerinnen und Schülern eine WhatsApp-Gruppe erstellen und unterrichtsbezogene Inhalte (Lernmaterialien, Vertretungspläne etc.) teilen?“
Schlagworte
Weitere Empfehlungen