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Häufig kursieren Annahmen und Gerüchte bei Lehrer/-innen, was man bei der Leistungsbewertung beachten „müsse“. So etwas sorgt für Verunsicherung. „Hörensagen“ allein ist immer ein schlechter Ratgeber. Wo können Sie also die konkreten rechtlichen Bestimmungen nachlesen, z. B. die Regelungen, welche Leistungen zur Notengebung herangezogen werden können oder auch müssen?
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